Barrierefreiheitserklärung der Ensinger Mineral-Heilquellen GmbH
1. Allgemeine Informationen
Die Ensinger Mineral-Heilquellen GmbH ist bemüht, ihre Websiten im Einklang mit (§10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetztes (L-BGG) / den nationalen Rechtsvorschriften, die die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umsetzen, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Websiten www.ensinger.de und shop.ensinger.de .
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websiten sind mit (§10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetztes (L-BGG) größtenteils vereinbar. Aufgrund der im Folgenden aufgeführten Beispiele bzw. Ausnahmen ist eine vollständige Vereinbarkeit noch nicht gegeben.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
3.1. Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
- Videos ohne Untertitel: Einige ältere Videos verfügen über keinen Untertitel.
- Betroffene WCAG-Kriterien: 1.2
- Geplante Behebung: Im Rahmen der geplanten Generalüberholung im Jahr 2026 und obligatorisch bei Neuproduktionen (bspw. siehe Local Heroes - Ensinger)
- Sliderfunktionen: Für eine bessere Übersichtlichkeit verschiedener Seiten stehen Sliderfunktionen zur Verfügung. Diese sind aktuell ohne Maus nicht zu bedienen.
- Betroffene WCAG-Kriterien: 2.1
- Geplante Behebung: Im Rahmen der geplanten Generalüberholung im Jahr 2026 und obligatorisch bei Programmierung neuer Seiten.
- Mineralstoffcheck: Auswahl der zu vergleichenden Marken ist aktuell ohne Maus nicht zu bedienen.
- Betroffene WCAG-Kriterien: 2.1
- Geplante Behebung: Im Rahmen der geplanten Generalüberholung im Jahr 2026.
- Tastaturfallen bei Downloads: Wir bieten an mehreren Stellen Dateien zum Download an. Unter Umständen kann hier der Weg zurück per Tastatur nicht möglich sein.
- Betroffene WCAG-Kriterien: 2.1
- Geplante Behebung: Im Rahmen der geplanten Generalüberholung im Jahr 2026.
4. Unverhältnismäßige Belastung
Die umgehende Behebung der folgenden Mängel würde eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der BITV 2.0 darstellen:
- Verfügbares Budget: aufgrund angespannter Marktverhältnisse, enormer Kostensteigerungen sowie Produkteinführungen zur Sicherung des Unternehmenserfolgs, können derzeit keine zusätzlichen Mittel für Überholungen der Websiten freigestellt werden.
- Derzeit gibt es keine Inhouse Kompetenzen zur Webentwicklung. Hier sind wir auf externe Dienstleister angewiesen. Bisher waren die Zeit- & Budgetkapazitäten der Dienstleister nicht mit den unseren vereinbar.
- Insbesondere bei der Shop-Funktion, welche ein überdurchschnittlich benutzerfreundliches Abo-Modell anbietet, liegt eine enorme technische Komplexität zugrunde, die insbesondere außerordentliche zeitliche als auch monetäre Mehraufwände mit sich bringt.
- Nach aktuellen Einschätzungen stehen umgehende Nachbesserungen für eine vollständige Barrierefreiheit in einem nicht tragbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis.
5. Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der BITV 2.0 fallen
Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der BITV 2.0:
- PDF-Dateien, Bilddateien, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden
- Karten und Kartendienste der Händlersuche, da wesentliche Informationen in der Marktübersicht einzusehen sind
- Einbettungen von Youtube Videos.
6. Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt und zuletzt am 18.06.2025 überprüft.
Zur Bewertung der Barrierefreiheit wurde eine Selbstbewertung durchgeführt.
7. Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Wenden Sie sich hierfür bitte über folgende Adresse und Kommunikationsmöglichkeiten.
- E-Mail: info@ensinger.de
- Telefon: 07042-28090
- Postanschrift: Ensinger Mineral-Heilquellen GmbH, Horrheimer Str. 28-36, 71665 Vaihingen an der Enz
Wir sind bemüht, Ihnen innerhalb von 7 Tagen zu antworten.
8. Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genanntem Kontakt können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de
Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zum Thema Barrierefreiheit in der IT zu lösen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
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*Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt und entspricht dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit der Ensinger Websiten.