Mineralwasser

Die Bezeichnung “natürliches Mineralwasser“, “Sprudel“, “Säuerling“, “Quelle“, “Bronn“ oder “Brunnen“ sind ausschließlich anerkannten natürlichen Mineralwässern vorbehalten.

Natürliches Mineralwasser ist das einzige Lebensmittel, das amtlich anerkannt und für den Vertrieb zugelassen wird. Die Vorschriften dafür regelt die Mineral- und Tafelwasserverordnung. Sie gilt für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von natürlichem Mineral-, Quell- und Tafelwasser sowie von sonstigem in Fertigpackungen abgefüllten Trinkwasser, das an den Verbraucher abgegeben wird, nicht jedoch für Heilwasser.

Rund 550 Mineralquellen sind derzeit in Deutschland amtlich anerkannt –  weit über 400 Mineralwasser-Marken sind im Handel erhältlich. Damit ist Deutschland in Europa und der Welt der Mineralwasser-Spitzenreiter – jedenfalls in Relation zu Fläche und Einwohnerzahl.